Beratungsanliegen
Mögliche Beratungsziele sind Vorbeugung, Lösung, Klärung oder Linderung von Lebensproblemen, Krisen aller Art und von vielfältigen inneren oder äußeren Konflikten, z. B. von Entscheidungsschwierigkeiten, von als ethisch oder moralisch unklar empfundenen Problemlagen, von Fragen zur Lebensänderung, solchen zur allgemeinen, beruflichen oder familiären Neuorientierung, bei Schwierigkeiten mit körperlichen Leiden und Erkrankungen, dem Altern, einer Behinderung, Fragen zu Bildungsmöglichkeiten und -eignungen, zur Karriereplanung, bei allgemeinen beruflichen Fragen, bei Problemen am oder mit dem Arbeitsplatz, zur Verbesserung des Arbeitens und Lernens, zur Verbesserung der Kommunikation und zur Optimierung des Führungsverhaltens.
Unterschiedliche Gründe motivieren Personen, fachliche Hilfe in Form einer psychologischen Beratung in Anspruch zu nehmen. Anstoß ist meistens ein aktuelles (Lebens-)problem. Dieses abgegrenzte Problem, dieser Konflikt wird subjektiv als schwer lösbar empfunden. Der Ratsuchende fühlt sich möglicherweise vor einer unüberwindbaren Hürde, sieht sich in einer Sackgasse oder fühlt sich überfordert oder orientierungslos. Dennoch fühlt er sich nicht als Kranker, vielmehr erachtet er sich als beratungsbedürftig, wobei das durch die Situation verursachte Leidensempfinden aber durchaus so erheblich sein kann, dass es individuellen Krankheitswert erreicht, auch ohne dass eine psychische Störung bzw. ohne dass die Symptome (nach den klinischen Diagnosesystemen) vorliegen. Die Person beurteilt die momentane (Lebens-)schwierigkeit durchaus als veränder- und lösbar, generell unterbleiben pathologische Unterstellungen.
Generelles, übergeordnetes Ziel der psychologischen Beratung ist die Verbesserung der Lebensqualität. Sie wird in bestimmten Konstellationen mulitdiziplinär durch andere professionelle und semi-professionelle, vor allem pädagogische-/sozialpädagogische/-arbeiterische Beratung und Seelsorge, zunehmend auch durch philosophische Berater, psychologische Telefonberater sowie durch semi-professionelle lokale Berater, die ehrenamtliche Telefonseelsorge oder Einrichtungen der Selbsthilfe, insbesondere Selbsthilfegruppen, ergänzt. Zwar kommt es in einigen wenigen Bereichen zu Überschneidungen, doch können nicht-psychologische Berater und Selbsthilfeeinrichtungen wegen ihrer in der Regel begrenzten psychologischen Fachkompetenz grundsätzlich nicht professionelle psychologische Beratung ersetzen!
Zunehmend wird die psychologische Beratung auch zur Klärung und Aufarbeitung existenzieller (Sinn-)Fragen aufgesucht. In diesem Zusammenhang kann inzwischen auch auf fundierte Forschungsergebnisse zur Psychologie des Glücks zurückgegriffen werden.
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bin ich Ihr Ansprechpartner für gesetzliche Betreuungen im gesamten Rhein-Kreis Neuss.
Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung berate ich Sie kompetent und umfassend im gesamten Betreuungsrecht sowie den angrenzenden Rechtsgebieten. Hierzu gehören insbesondere gesetzliche Betreuungen für Volljährige sowie Vormundschaften und Verfahrenspflegschaften.
Psychologische Beratung
Durchführung und Evaluation von Beratungsmaßnahmen...
Beratungsanliegen
Mögliche Beratungsziele sind Vorbeugung, Lösung, Klärung oder Linderung von Lebensproblemen.
Rechtliche Betreuung
Das Betreuungsgesetz stärkt die Rechte von Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit und/oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können.